Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand

 

Eine Bewertung aus Sicht des europäischen, Österreichischen, schwedischen und deutschen Arbeits- und Sozialrechts

 

Kurzbericht

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg (erschienen in NZA-Beilage 2010, 137 f.)

Die Diskussion um die Rente mit 67 macht es deutlich: Die hergebrachte Sichtweise einer kontinuierlichen Arbeitsbiografie als Basis einer angemessen ausgestatteten Altersversorgung trifft in zunehmender Häufigkeit nicht mehr die demografischen und sozialen Realitäten. Dabei ist die Interessenlage durchaus unterschiedlich. Während es einmal unter hinreichender materieller Absicherung um einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand geht, stellt sich für andere die Frage, ob man auch über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchte oder gar aus finanziellen Erwägungen muss. Dies sind nur einige Gründe, die es lohnenswert machen, näher in den Blick zu nehmen, wie das Recht im Zusammenspiel arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Normen mit der Phase des Überganges vom Erwerbsleben in den Ruhestand umgeht. Der Blick in andere europäische Länder und auf die europäischen Rahmenbedingungen ist in diesem Zusammenhang wie immer fruchtbar. Im Rahmen der 10. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) am 12. und 13. November 2010 in Hamburg wird die Thematik daher nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch im Vergleich mit Schweden und Österreich betrachtet werden.

Die Tagungsleitung übernimmt wie stets Herr Rechtsanwalt Walther Behrens.

Diese Beilage (Anm.: NZA-Beilage 2010, 137 ff. ) enthält die dazu vorgelegten Tagungsbeiträge.

Aus der Sicht des deutschen Arbeits- und Sozialrechts beleuchtet Herr Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln, die Problematik. Die Sicht des schwedischen Arbeits- und Sozialrechts stellt Herr Dr.jur. Andreas Inghammar, Universität Lund, dar. In die Instrumente des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts führt Herr Prof. Dr. Franz Marhold, Karl-Franzens-Universität, Graz, ein.

Abgerundet wird die Beilage durch eine Einführung in den sozialpolitischen Hintergrund durch Herrn Prof. Dr. Rainer Schlegel, Leiter der Abteilung III Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin, vormals Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht.

Die Tagung wird eingeleitet durch eine Einführung von Frau Kristin Schreiber, Europäische Kommission, Brüssel, zu den Rahmenbedingungen des europäischen Rechts und findet ihren Abschluss in einer Diskussion mit Podium und Plenum, an der unter Moderation von Herrn Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a.D., vormals Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Herr Karsten Tacke, Geschäftsführer Gesamtmetall, Berlin, und Frau Martina Perreng, Referatsleiterin für Arbeitsrecht beim DGB-Bundesvorstand, Berlin, aus Sicht von Praktikern diskutieren werden.

Weitere Informationen zu den Beiträgen, die daran anschließenden Fachdiskussionen sowie der Podiumsdiskussion werden in Tagungsberichten zu finden sein, die zur Veröffentlichung in den Mitteilungen für Mitglieder des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. und der Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht geplant sind.

Wir freuen uns erneut auf eine ergiebige Tagung mit hochinteressanten Beiträgen und spannenden Diskussionen, die zeigen, dass für die rechts- und systemvergleichende Diskussion arbeits- und sozialrechtlicher Themen der Ruhestand noch längst nicht in Sicht ist.