EIAS ist die Tagungsreihe für Europäisches und Internationales Arbeitsrecht

Die bisherige Arbeitsgruppe EIAS – Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht im deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. hat in regelmäßigen Abständen Tagungen zum Europäischen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht durchgeführt und Veröffentlichungen erstellt. Diese Aktivitäten werden nunmehr von der Bucerius-Law-School (BLS) Hamburg unter der Bezeichnung  

EIAS – Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht
Seminar der Bucerius Law School
in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.  

fortgeführt. Die bisherige Steuerungsgruppe wird Beirat für diese Aktivitäten der BLS. Er konzipiert die Tagungen einschließlich ihrer finanziellen Gesichtspunkte. Sie werden durch die Rechtsanwaltskanzlei Behrens & Partner in Hamburg organisiert.

Unsere Tagungsreihe

 

Zentraler Baustein unserer Aktivitäten ist die alle zwei Jahre stattfindende große Tagung mit etwa 100 Teilnehmern und Referenten aus Rechtswissenschaft und Praxis. 

Die nächste Tagung findet voraussichtlich im Februar 2020 statt. Weitere Details und das Tagungsprogramm werden an dieser Stelle veröffentlicht.

 

 

Substantiell

Hochkarätige Referenten aus allen Berufsgruppen informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Europäischen und Internationalen Arbeits- und Sozialrecht und stellen Ergebnisse rechtsvergleichender Untersuchungen und daraus abgeleitete Trends vor.

kontrovers

Nutzen Sie den größeren Zeitrahmen unserer Tagung, um Ihre Fragen unmittelbar von ausgewiesenen Experten beantworten zu lassen. Profitieren Sie von kontroversen Diskussionen zwischen Referenten und der breit gefächerten Teilnehmerschaft.

Vernetzt

Neben den Vortragsveranstaltungen lassen wir bewusst Raum für Diskussionen im kleineren Rahmen. Treffen Sie auf Kollegen aus anderen Branchen oder Berufsgruppen und erweitern Sie gezielt ihren Horizont und ganz nebenbei auch ihr persönliches Netzwerk.

 

Datenschutz, geht’s noch … (besser)? 

Datenschutzrechtliche Herausforderungen im europäischen, deutschen, irischen und estnischen Arbeits- und Sozialrecht


Einladung zur 16. Jahrestagung EIAS

Die vom Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. geförderte Tagung fand am 24. und 25. Februar 2023 im Moot Court der Bucerius Law School statt und wurde von Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a.D. und Vorsitzender Richter am BAG a.D., geleitet.

Im Folgenden finden Sie einige Impressionen von der Tagung. In Kürze wird an dieser Stelle auch ein Kurzbericht von der Tagung verlinkt. Weiter unten finden Sie das Tagungsprogramm.

Impressionen

Tagungsprogramm

Download als .pdf-Datei

Freitag, 24. Februar 2023

ab 13.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer / Come Together

13.30 Uhr Begrüßung / Eröffnung

  • Rechtsanwalt Harald Schliemann

  • Birgit Voßkühler
    Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamburg
    Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts

13.45 Uhr „Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung im europäischenArbeitsrecht“

  • François Biltgen
    Richter am Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

14.15 Uhr „Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung im europäischen Sozialrecht“

  • Dr. Anders Leopold
    Richter am Landessozialgericht Hamburg

14.45 Uhr Diskussion

  • Moderation: Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke
    Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA),
    Mannheim/Schwerin

15:00 Uhr „Deutsches Arbeitsrecht“

  • RAin Dr. Katrin Stamer
    EmLab Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg

15.45 Diskussion

  • Moderations: Prof. Dr. Anja Schlewing
    Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt

16.00 Uhr Pause

16.30 Uhr „Deutsches Sozialrecht“

  • Dr. Dirk Bieresborn
    Richter am Bundessozialgericht, Kassel

17.30 Uhr Diskussion

  • Moderation: Nicola Behrend
    Richterin am Bundessozialgericht, Kassel

18.00 Uhr Ende des ersten Tagungstages

20.00 Uhr Gemeinsames Abendessen

Oberhafen Galerie, Stockmeyerstraße 39, 20457 Hamburg

 

Samstag, 25. Februar 2023

09.30 Uhr „Estnisches Arbeits- und Sozialrecht“

  • Ethel Bubõr
    Legal adviser/Data protection officer
    Legal Department
    Ministry of Social Affairs of Estonia, Tallinn

10.15 Uhr Diskussion

  • Moderation: Dr. Regine Winter
    Richterin am Bundesarbeitsgericht a.D., Erfurt

10.30 Uhr „Irisches Arbeits- und Sozialrecht“

  • Dr. David Mangan
    Maynooth University School of Law & Criminology
    Maynooth

11.15 Uhr Diskussion

  • Moderation: Rechtsanwalt Dr. Hauke Rinsdorf
    Rechtsanwälte Behrens & Partner mbB, Hamburg

11.30 Uhr Pause

12.00 Uhr Podiumsdiskussion mit Eingangsvorträgen

Moderation:

  • RA Prof. Dr. Achim Schunder
    Herausgeber Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht,
    Frankfurt a.M.

Eingangsvorträge

Aus Unternehmenssicht

  • Roland Wolf
    Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik
    Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände
    Berlin

Aus Gewerkschaftssicht

  • Micha Klapp
    Leiterin Abteilung Recht beim Bundesvorstand des
    Deutschen Gewerkschaftsbundes
    Berlin

Aus Sicht eines Datenschutzbeauftragten

  • Dr. Stefan Brink
    Landesbeauftragter für den Datenschutz
    des Landes Baden-Württemberg
    Stuttgart

13.00 Uhr Ende der Tagung

 

Teilnahmebedinungungen

Die Tagungsgebühr beträgt € 290,00. In der Tagungsgebühr sind die Kosten für die Tagungsgetränke und die Pausensnacks enthalten. 

Am 24. Februar 2023 besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der Abendveranstaltung in der Oberhafen Galerie, Stockmeyerstraße 39, 20457 Hamburg. Um gesonderte Anmeldung wird gebeten. Der weitere Kostenbeitrag beträgt € 90,00 pro Person einschließlich Getränke.

Wegen der auf 80 Personen begrenzten Teilnehmerzahl können wir Anmeldungen nur in der Reihenfolge des Eingangs der Tagungsgebühr berücksichtigen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass eine Rückerstattung der Tagungskosten bei Nichtteilnahme nicht möglich ist.

Zur Anmeldung füllen Sie bitte das Formular aus, das Sie unter buceri.us/eias23-anmeldung finden, oder klicken Sie auf folgenden Button.

Zahlungen bitte nach Erhalt der Rechnung auf das Konto der Bucerius Law School bei der Hamburger Sparkasse(IBAN DE44 2005 0550 1280 1286 10 / BIC HASPDEHHXXX bzw. Konto-Nr. 1280 128 610 / BLZ 200 505 50), Verwendungszweck: EIAS-Tagung 2023 / 6270 (Kostenstelle), Kundennummer und Rechnungsnummer.

 

Weitere Informationen

  • Bucerius Law School

    Moot-Court

    Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg

  • Die Tagung ist als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Arbeitsrecht mit 7,75 Stunden gemäß § 15 FAO geeignet. Teilnahmebescheinigungen werden vor Ort ausgestellt.

  • Direkt gegenüber der Bucerius Law School liegt das

    InterCityHotel Hamburg Dammtor-Messe

    St. Petersburger Straße 1

    20355 Hamburg

    Telefon: +49 40 600014-0

    Telefax: +49 40 600014-200

    Weitere Informationen zum reichhaltigen Hotelangebot in Hamburg finden Sie unter

    www.hamburg-tourismus.de

 

(Title-Photo by Taylor Vick on Unsplash, Conference-Photos by Sven Störmann)

 
 

Whistleblowing und Geheimnisschutz

 

 

Eine Betrachtung aus Sicht des Europäischen, deutschen, englischen und japanischen Arbeitsrechts

 

Einladung zur 15. Jahrestagung EIAS

Die vom Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. geförderte Tagung fand am 14. und 15. Februar 2020 in der Bucerius Law School in Hamburg statt und wurde von Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a.D. und Vorsitzender Richter am BAG a.D., geleitet.

An dieser Stelle wird in Kürze ein Bericht zur Tagung veröffentlicht. Einstweilen finden Sie im Folgenden einige Impressionen von der Tagung.

Impressionen der 15. Tagung

(Title-Photo by Patrick Lindenberg on Unsplash, Conference-Photos by Sven Störmann)

 
 
 

Religion und Weltanschauung im Arbeitsleben

 

 

Eine Betrachtung aus Sicht des Europäischen, deutschen, französischen und norwegischen Arbeits- und Sozialrechts

 

Kurzbericht

Professor Dr. Matthias Jacobs, Hamburg, und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg

Der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Dennoch bleibt Broterwerb für die Meisten ein Thema. Auch kann man seine grundlegenden Lebenseinstellungen nicht einfach am Werkstor abgeben. Wie muss also das Arbeitsrecht auf Religion und Weltanschauung Rücksicht nehmen, und welche Zurückhaltung ist vom Arbeitnehmer selbst verlangt? Darf die Religion Anknüpfungspunkt für Auswahlentscheidungen sein, und welche Loyalität können die Kirchen und ihre Einrichtungen verlangen, gerade wenn sie an breiter – vielleicht schon überdehnter – Front im Bereich der Krankenpflege, Altenpflege und sozialer Fürsorge auftreten? Die Antworten, die einzelne nationale Rechtsordnungen auf diese Fragen geben, fallen im Licht variierender staatskirchenrechtlicher Traditionen unterschiedlich aus. Als Katalysator für eine Gleichrichtung wirkt demgegenüber das durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) geprägte Antidiskriminierungsrecht. Auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kommen von Zeit zu Zeit Weckrufe, die Anlass geben, die eigenen Hörgewohnheiten zu überdenken. Potential für Disruption und Diskussion ist also allemal gegeben, erst recht weil im Mehrebenensystem der Rechtsprechung auch Bundesarbeitsgericht (BAG) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ihre Stimme erheben.

Die Teilnehmer der 14. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS), die am 23. und 24.2.2018 in Hamburg an der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. stattfand, betrachteten die Thematik aus deutscher und europäischer Sicht und im Vergleich mit Frankreich und Norwegen. Deutsches Staatskirchenrecht mit seinen grundgesetzlichen Garantien des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts trifft hier auf laizistische Tradition, aufgeladen mit den Überfremdungsängsten eines Michel Houellebecq. Von den Spannungen in Frankreich doch weit entfernt liegt Norwegen, das zwar die Staatskirche aufgegeben hat, jedoch nach wie vor stark lutherisch geprägt ist. Somit war auch gesellschaftlich ein weites Spannungsfeld aufgebaut, das mitgedacht werden muss, wenn man arbeitsrechtlich diskutiert.

Die Tagungsleitung lag erneut bei Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaats Thüringen a.D., vormals Vorsitzender Richter am BAG. Die Moderation übernahmen Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Prof. Dr. Anja Schlewing, Vorsitzende Richterin am BAG, Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Nicola Behrend, Richterin am BSG, Rechtsanwalt Dr. Hauke Rinsdorf und Rechtsanwalt Prof. Dr. Achim Schunder, NZA.

Diese Beilage enthält die vorgelegten Tagungsbeiträge.

Prof. Dr. Adam Sagan, Universität Köln/Universität Bayreuth gibt einen Überblick zur aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH zum Arbeits- und Sozialrecht. Dr. Johannes Heuschmid, Hugo Sinzheimer Institut, Frankfurt, trägt eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung des EGMR im arbeitsrechtlichen Kontext und dem dort zu beachtenden Verfahren bei. Eine Einführung in die Diskussion in Frankreich leistet Dr. Patrick Remy, Maître de conférence, Université Paris I (Panthéon-Sorbonne). Melanie Hack, PhD, vormals Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München, berichtet über die Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung in Norwegen.

Zur Entwicklung des deutschen Arbeitsrechts zum Thema bis hin zu den Vorlagebeschlüssen an den EuGH referierte im Rahmen der Tagung Inken Gallner, Vorsitzende Richterin am BAG, Erfurt. Die sozialrechtliche Dimension in Deutschland, die vor allem auf die Frage der Anpassung von Leistungen an religiöse Bedürfnisse bezogen ist, beleuchtete der Vortrag von Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg. Die Tagung schloss mit einer Innensicht aus dem „Maschinenraum“ des EuGH. François Biltgen, Richter am EuGH, Luxemburg, berichtete über Möglichkeiten und Grenzen weltanschaulicher und religiöser Positionierung oder auch Neutralisierung im Kontext des Antidiskriminierungsrechts. Wer Ohren hatte, zu hören, nahm hier bereits den Anklang der Position wahr, die der EuGH in seinen beiden Entscheidungen zum kirchlichen Arbeitsrecht (17.04.2018, C-414/16, „Egenberger“; 11.09.2018, C-68/17 „IR“) mit aufrüttelnden Folgen für die Situation in Deutschland eingenommen hat. Herrn Biltgen sei wie allen Mitwirkenden und Teilnehmern für die kenntnisreichen und zum Weiterdenken anregenden Beiträge herzlich gedankt.

Der Beirat dankt zudem ausdrücklich dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. und der NZA für die freundliche Unterstützung.

Impressionen der 14. Jahrestagung

 
 

Bindung staatlicher Schutzmechanismen an den Beschäftigtenbegriff.

 

Eine Betrachtung aus Sicht des europäischen, deutschen, polnischen und belgischen Arbeits- und Sozialrechts

 

 
 
 

Kurzbericht

Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg, und Rechtsanwalt Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg (erschienen in NZA-Beilage 2016, 1 ff.).

Die Zuordnung unter den Begriff des Arbeitnehmers (des abhängig beschäftigten Erwerbstätigen) ist nicht nur in Deutschland eine wesentliche Schaltstelle, die über den Zugang zu einer Vielzahl arbeits- und sozialrechtlicher Schutzmechanismen entscheidet. Gleichzeitig bestimmt sie, wie viel Raum für den alternativen Weg einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bleibt, die wesentlich durch Eigenverantwortung und Selbstbestimmung geprägt ist. Je nach Perspektive wird eine solche Zuordnung dem einen als Eintrittskarte und dem anderen als Zwangsvergesellschaftung erscheinen. Dabei ist auch das Freiheitsversprechen für das Gemeinwesen nicht kostenlos. Dort, wo es nicht eingelöst werden kann, werden die steuerfinanzierten Systeme der Grundsicherung belastet. Der Arbeitnehmerbegriff bewegt sich nicht nur in diesem sozialpolitischen Kräftedreieck. Er muss sich zudem – um den Preis der Unschärfe in Randbereichen – mit vielgestaltigen Formen der Organisation von Erwerbsarbeit auseinandersetzen, die sich in stetiger Entwicklung befinden. Das ist ein spannendes Umfeld für die Entwicklung von Rechtssätzen, das schließlich auch eine regelungstechnische Herausforderung ist. Es lässt sich doch gut darüber streiten, ob eine durch Rechtswissenschaft begleitete und fundierte Kasuistik vorzugswürdig ist oder ob der Gesetzgeber stärker definitorisch eingreifen sollte.

Die Teilnehmer der 13. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS), die am 19. und 20.2.2016 in Hamburg an der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband eV stattfand, betrachteten die Thematik aus deutscher und europäischer Sicht und im Vergleich mit Polen und Belgien. An Tagesaktualität herrschte dabei kein Mangel, war doch der Referentenentwurf der Bundesregierung zu § 611 a BGB wenige Tage vor Tagungsbeginn in neuer Form veröffentlicht worden.

Die Tagungsleitung lag erneut bei Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaats Thüringen a. D., vormals Vorsitzender Richter am BAG. Die Moderation übernahmen Dr. Regine Winter, Richterin am BAG, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Prof. Dr. Anja Schlewing, Vorsitzende Richterin am BAG, Nicola Behrend, Richterin am BSG, Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, und Stefan Soost, IG Metall, Bezirksleitung Küste.

Diese Beilage enthält die vorgelegten Tagungsbeiträge.

Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts gibt Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum, Antworten zu den komplexen Abgrenzungsfragen. Die sozialrechtliche Dimension in Deutschland zeigt der Beitrag von Prof. Dr. Rainer Schlegel, Vizepräsident des BSG, Kassel, auf. In die Diskussion in Belgien führt Prof. Daniël Cuypers, Universität Antwerpen, ein. Prof. Dr. habil. Jacek P. Mecina, Universität Warschau, berichtet über die in Polen verfolgten Lösungsansätze.

Die Teilnehmer der Tagung bekamen darüber hinaus einen Überblick über aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung im europäischen Arbeits- und Sozialrecht von Dr. Claudia Schmidt, Rechtsreferentin und Kabinettschefin am EuGH, Luxemburg. Den europäischen Arbeitnehmerbegriff beleuchtete Dr. Egils Levits, Richter am EuGH, Luxemburg.

Die Tagung schloss mit einer Diskussion mit Podium und Plenum unter Moderation von Prof. Dr. Achim Schunder, Herausgeber und Schriftleiter der NZA, Frankfurt a. M., zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Mit Hans-Peter Viethen, Ministerialdirektor a.D., ehemals Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, BMAS, Berlin, gab der bis zum Juni 2016 zuständige Abteilungsleiter des federführenden Ministeriums Informationen aus erster Hand. Roland Wolf, Geschäftsführer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht, BDA, Berlin, und Dr. Marta Böning, Referatsleiterin Individualarbeitsrecht, DGB, Berlin, führten eine bereichernde Kontroverse aus der Sicht der am Gesetzgebungsprozess maßgeblich beteiligten Sozialpartner. Ihnen sei wie allen Mitwirkenden und Teilnehmern für die fundierten und zum Weiterdenken anregenden Beiträge gedankt.

Der Beirat dankt zudem ausdrücklich dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht eV und der NZA für die freundliche Unterstützung.

 

Impressionen von der Tagung

 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Herausforderung für das Arbeits- und Sozialrecht 

 

ein vergleichender Blick nach Deutschland, Frankreich und Norwegen 

 

 

Kurzbericht

Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg, und Rechtsanwalt Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg (erschienen in NZA-Beilage 2014, 49 ff.).

Beruf und Familie zu vereinbaren, fordert vor allem die Familien selbst heraus. Neben den gesellschaftlichen Diskurs über zeitgemäße Rollenbilder treten manifeste wirtschaftliche Notwendigkeiten. Auch für gut ausgebildete Mittelschichten sind steigende Lebenshaltungskosten in den Ballungsräumen ein echtes Problem. Hinzu treten die Finanzierungslasten eines nur mühsam stabilisierten Finanzsystems und ein Generationenvertrag, dessen Ausgestaltung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zunehmend dysfunktional ist. Das Arbeits- und Sozialrecht kann viele der hier maßgeblichen Einflussfaktoren nicht verändern. Ebenso wenig kann es sich aber der Diskussion entziehen, an welcher Stelle mit seinen Mitteln geholfen werden kann, die Herausforderung, Beruf und Familie zu vereinbaren, anzunehmen.

Deutschland wird dabei landläufig eine Einengung des Blicks auf das herkömmliche Bild des Ehemannes als Versorger der Familie zugeschrieben. Hingegen verbindet man mit Frankreich einen größeren Fortschritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Frau. Skandinaviern räumt man gern die besondere Bereitschaft ein, die praktischen Notwendigkeiten des Familienlebens in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens ernst zu nehmen. So liegt es nahe, durch einen Vergleich der Lösungsansätze in Deutschland, Frankreich und Norwegen zu überprüfen, wie weit die rechtlichen Ansätze, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, tatsächlich auseinanderliegen.

Im Rahmen der 12. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) am 14. und 15.2.‌2014 in Hamburg wurde die Thematik daher nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch im Vergleich mit Frankreich und Norwegen betrachtet. Dies geschah erstmals unter dem neuen rechtlichen wie tatsächlichen Dach, das die Arbeitsgruppe EIAS als Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. gefunden hat.

Die Tagungsleitung lag dabei in den Händen von Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a. D., vormals Vorsitzender Richter am BAG. Die Moderation übernahmen Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Mannheim/Schwerin, Prof. Dr. Anja Schlewing, Richterin am BAG, und Nicola Behrend, Richterin am BSG.

Diese Beilage (Anm: NZA-Beilage 2014, 49ff.) enthält die vorgelegten Tagungsbeiträge.

Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts beleuchtet Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln, die Problematik. Die sozialrechtliche Dimension in Deutschland zeigt der Beitrag von Frau Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des LSG Schleswig, auf. Die Lösungsansätze des französischen Arbeits- und Sozialrechts entwickelt Herr Dr. Patrick Remy, Maître de conférences Université, Paris I (Panthéon-Sorbonne). Jeder gesellschaftspolitisch kontroversen Diskussion tun zudem sozialwissenschaftliche Fakten gut. Die entsprechende Fundierung liefert der Beitrag von Frau Dr. Christina Boll, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut. Da das Recht auch in anderen Bereichen nicht stillsteht, wird diese Beilage abgerundet durch eine tour d´horizon von Herrn Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg, zur Entwicklung der Rechtsprechung im Europäischen Arbeits- und Sozialrecht in den Jahren 2012 und 2013.

Die Tagung selbst wurde ergänzt durch Praxisberichte, und zwar zunächst zur Rechtslage in Norwegen durch Herrn Rechtsanwalt Henrik Munthe, Næringslivets Hovedorganisasjon (NHO), Oslo. Über Lösungen in der Unternehmenspraxis am Beispiel der Airbus Operations-GmbH informierte Herr Rüdiger Lütjen, Vorsitzender des Konzernbetriebsrates und Europäischen Betriebsrates der EADS, München. Die Tagung schloss mit einer Diskussion mit Podium und Plenum. Dort nahmen unter Moderation von Harald Schliemann, Herr Eike Richter, Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Jean Abel, Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin, und Frau Christina Ramb, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, die Perspektiven der neuen Bundesregierung in den Blick. Ihnen sei wie allen Mitwirkenden und Teilnehmern für die fundierten und pointierten Beiträge gedankt, die durchgehend eine das Zeitmanagement der Tagungsleitung in bestem Sinne herausfordernde Diskussion ausgelöst haben.

Der Beirat dankt außerdem ausdrücklich dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e. V., der Industriegewerkschaft Metall, Nordmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie e. V. sowie last but not least der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht für die freundliche Unterstützung.

Impressionen

Kollektives Arbeitsrecht und sozialrechtliche Flankierung

 

Eine Bewertung aus Sicht des europäischen, französischen, ungarischen und deutschen Arbeits- und Sozialrechts 

 

 

Kurzbericht

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg (erschienen in NZA-Beilage 2012, 1 f.)

Das Recht des Betriebsübergangs ist, jedenfalls was seine wirtschaftliche Bedeutung betrifft, vermutlich das Phänomen des europäischen Arbeitsrechts schlechthin. Im Mittelpunkt des Interesses, und so auch schon im Rahmen von EIAS behandelt, steht dabei häufig der Begriff des Betriebsübergangs als solcher und seine Auswirkungen auf die Vertragssituation des einzelnen Arbeitnehmers. Jedoch hatte das europäische Recht des Betriebsübergangs schon immer eine spezifisch kollektivarbeitsrechtliche, auf die Beteiligung und Kontinuität der Arbeitnehmervertretungen gerichtete Seite, die bei der Betrachtung des Phänomens Betriebsübergang, insbesondere unter Berücksichtigung des novellierten Normbestandes auf Ebene der Richtlinien, eine gleichfalls bedeutende Rolle spielt. Ferner muss sich eine Verlagerung wirtschaftlicher Aktivitäten bzw. eine Standortwahl nicht zwingend als Betriebsübergang vollziehen, so dass es lohnt, die Betrachtung generell auf Betriebsverlagerungen zu erweitern. Dabei verspricht in einem wirtschaftlich stark vernetzten Europa, in dem sich Betriebsverlagerungen auch grenzüberschreitend vollziehen, der Blick in andere europäische Länder wie so häufig einen Erkenntnisgewinn. Im Rahmen der 11. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) am 10. und 11. Februar 2012 in Hamburg wird die Thematik daher nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch im Vergleich mit Frankreich und Ungarn betrachtet werden. Nicht zu kurz kommen soll schließlich auch die sozialrechtliche Dimension von Betriebsverlagerungen, die im Rahmen der Tagung deswegen ebenfalls thematisiert werden wird.

Die Tagungsleitung liegt dabei in den Händen von Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a.D., vormals Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Die Moderation werden Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Mannheim/Schwerin, Prof. Dr. Achim Schunder, Leiter der Frankfurter Niederlassung des Verlags C.H. Beck und Herausgeber und Schriftleiter der NZA, und Nicola Behrend, Richterin am Bundessozialgericht übernehmen.

Diese Beilage (Anm.: NZA-Beilage 2012, 1 ff.) enthält die dazu vorgelegten Tagungsbeiträge.

Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts beleuchtet Prof. Dr. Abbo Junker, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht München, die Problematik. Dr. Manfred Schnitzler, Bereichsleiter SP III Produktentwicklung Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, entwickelt die sozialrechtlichen Bezüge des Themas. Die Sicht des französischen Arbeits- und Sozialrechts stellt Prof. Corinne Sachs-Durand, Universität Straßburg, dar.

Die Tagung wird eingeleitet durch eine Einführung aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht von Berthold Göritz, Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen, Berlin. Insoweit dankt die Arbeitsgruppe ausdrücklich der Hans-Böckler-Stiftung für die freundliche Untersützung. Zu den Rahmenbedingungen des europäischen Rechts trägt Evelyn Pichot, europäische Kommission, Generaldirektion Employment, Brüssel, vor. Die Situation in Ungarn stellt Dr. Gyula Berke, Universität Pécs, vor. Die Tagung endet mit einer Diskussion mit Podium und Plenum, an der unter Moderation von Harald Schliemann, Michael Stein, Leiter Tarifpolitik, CC HR-Tarif- & Social Policy, Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main, und Ralf-Peter Hayen, Referatsleiter Recht beim DGB-Bundesvorstand, Berlin, aus Sicht von Praktikern diskutieren werden.

Weitere Informationen zu den Beiträgen, die daran anschließenden Fachdiskussionen sowie der Podiumsdiskussion werden in Tagungsberichten zu finden sein, die zur Veröffentlichung in den Mitteilungen für Mitglieder des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. und der Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht geplant sind.

Wir freuen uns erneut auf eine ergiebige Tagung mit hochinteressanten Beiträgen und spannenden Diskussionen. Das Vorwort soll nicht enden, ohne Herrn Rechtsanwalt Walther Behrens, Hamburg, als Initiator und Motor der Arbeitsgruppe EIAS für sein großartiges Engagement zu danken, das die Vielzahl erfolgreicher Tagungen ganz wesentlich geprägt hat.

Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand

 

Eine Bewertung aus Sicht des europäischen, Österreichischen, schwedischen und deutschen Arbeits- und Sozialrechts

 

Kurzbericht

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg (erschienen in NZA-Beilage 2010, 137 f.)

Die Diskussion um die Rente mit 67 macht es deutlich: Die hergebrachte Sichtweise einer kontinuierlichen Arbeitsbiografie als Basis einer angemessen ausgestatteten Altersversorgung trifft in zunehmender Häufigkeit nicht mehr die demografischen und sozialen Realitäten. Dabei ist die Interessenlage durchaus unterschiedlich. Während es einmal unter hinreichender materieller Absicherung um einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand geht, stellt sich für andere die Frage, ob man auch über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchte oder gar aus finanziellen Erwägungen muss. Dies sind nur einige Gründe, die es lohnenswert machen, näher in den Blick zu nehmen, wie das Recht im Zusammenspiel arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Normen mit der Phase des Überganges vom Erwerbsleben in den Ruhestand umgeht. Der Blick in andere europäische Länder und auf die europäischen Rahmenbedingungen ist in diesem Zusammenhang wie immer fruchtbar. Im Rahmen der 10. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) am 12. und 13. November 2010 in Hamburg wird die Thematik daher nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch im Vergleich mit Schweden und Österreich betrachtet werden.

Die Tagungsleitung übernimmt wie stets Herr Rechtsanwalt Walther Behrens.

Diese Beilage (Anm.: NZA-Beilage 2010, 137 ff. ) enthält die dazu vorgelegten Tagungsbeiträge.

Aus der Sicht des deutschen Arbeits- und Sozialrechts beleuchtet Herr Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln, die Problematik. Die Sicht des schwedischen Arbeits- und Sozialrechts stellt Herr Dr.jur. Andreas Inghammar, Universität Lund, dar. In die Instrumente des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts führt Herr Prof. Dr. Franz Marhold, Karl-Franzens-Universität, Graz, ein.

Abgerundet wird die Beilage durch eine Einführung in den sozialpolitischen Hintergrund durch Herrn Prof. Dr. Rainer Schlegel, Leiter der Abteilung III Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin, vormals Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht.

Die Tagung wird eingeleitet durch eine Einführung von Frau Kristin Schreiber, Europäische Kommission, Brüssel, zu den Rahmenbedingungen des europäischen Rechts und findet ihren Abschluss in einer Diskussion mit Podium und Plenum, an der unter Moderation von Herrn Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a.D., vormals Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Herr Karsten Tacke, Geschäftsführer Gesamtmetall, Berlin, und Frau Martina Perreng, Referatsleiterin für Arbeitsrecht beim DGB-Bundesvorstand, Berlin, aus Sicht von Praktikern diskutieren werden.

Weitere Informationen zu den Beiträgen, die daran anschließenden Fachdiskussionen sowie der Podiumsdiskussion werden in Tagungsberichten zu finden sein, die zur Veröffentlichung in den Mitteilungen für Mitglieder des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. und der Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht geplant sind.

Wir freuen uns erneut auf eine ergiebige Tagung mit hochinteressanten Beiträgen und spannenden Diskussionen, die zeigen, dass für die rechts- und systemvergleichende Diskussion arbeits- und sozialrechtlicher Themen der Ruhestand noch längst nicht in Sicht ist.