Kollektives Arbeitsrecht und sozialrechtliche Flankierung

 

Eine Bewertung aus Sicht des europäischen, französischen, ungarischen und deutschen Arbeits- und Sozialrechts 

 

 

Kurzbericht

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg (erschienen in NZA-Beilage 2012, 1 f.)

Das Recht des Betriebsübergangs ist, jedenfalls was seine wirtschaftliche Bedeutung betrifft, vermutlich das Phänomen des europäischen Arbeitsrechts schlechthin. Im Mittelpunkt des Interesses, und so auch schon im Rahmen von EIAS behandelt, steht dabei häufig der Begriff des Betriebsübergangs als solcher und seine Auswirkungen auf die Vertragssituation des einzelnen Arbeitnehmers. Jedoch hatte das europäische Recht des Betriebsübergangs schon immer eine spezifisch kollektivarbeitsrechtliche, auf die Beteiligung und Kontinuität der Arbeitnehmervertretungen gerichtete Seite, die bei der Betrachtung des Phänomens Betriebsübergang, insbesondere unter Berücksichtigung des novellierten Normbestandes auf Ebene der Richtlinien, eine gleichfalls bedeutende Rolle spielt. Ferner muss sich eine Verlagerung wirtschaftlicher Aktivitäten bzw. eine Standortwahl nicht zwingend als Betriebsübergang vollziehen, so dass es lohnt, die Betrachtung generell auf Betriebsverlagerungen zu erweitern. Dabei verspricht in einem wirtschaftlich stark vernetzten Europa, in dem sich Betriebsverlagerungen auch grenzüberschreitend vollziehen, der Blick in andere europäische Länder wie so häufig einen Erkenntnisgewinn. Im Rahmen der 11. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) am 10. und 11. Februar 2012 in Hamburg wird die Thematik daher nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch im Vergleich mit Frankreich und Ungarn betrachtet werden. Nicht zu kurz kommen soll schließlich auch die sozialrechtliche Dimension von Betriebsverlagerungen, die im Rahmen der Tagung deswegen ebenfalls thematisiert werden wird.

Die Tagungsleitung liegt dabei in den Händen von Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a.D., vormals Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Die Moderation werden Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Mannheim/Schwerin, Prof. Dr. Achim Schunder, Leiter der Frankfurter Niederlassung des Verlags C.H. Beck und Herausgeber und Schriftleiter der NZA, und Nicola Behrend, Richterin am Bundessozialgericht übernehmen.

Diese Beilage (Anm.: NZA-Beilage 2012, 1 ff.) enthält die dazu vorgelegten Tagungsbeiträge.

Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts beleuchtet Prof. Dr. Abbo Junker, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht München, die Problematik. Dr. Manfred Schnitzler, Bereichsleiter SP III Produktentwicklung Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, entwickelt die sozialrechtlichen Bezüge des Themas. Die Sicht des französischen Arbeits- und Sozialrechts stellt Prof. Corinne Sachs-Durand, Universität Straßburg, dar.

Die Tagung wird eingeleitet durch eine Einführung aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht von Berthold Göritz, Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen, Berlin. Insoweit dankt die Arbeitsgruppe ausdrücklich der Hans-Böckler-Stiftung für die freundliche Untersützung. Zu den Rahmenbedingungen des europäischen Rechts trägt Evelyn Pichot, europäische Kommission, Generaldirektion Employment, Brüssel, vor. Die Situation in Ungarn stellt Dr. Gyula Berke, Universität Pécs, vor. Die Tagung endet mit einer Diskussion mit Podium und Plenum, an der unter Moderation von Harald Schliemann, Michael Stein, Leiter Tarifpolitik, CC HR-Tarif- & Social Policy, Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main, und Ralf-Peter Hayen, Referatsleiter Recht beim DGB-Bundesvorstand, Berlin, aus Sicht von Praktikern diskutieren werden.

Weitere Informationen zu den Beiträgen, die daran anschließenden Fachdiskussionen sowie der Podiumsdiskussion werden in Tagungsberichten zu finden sein, die zur Veröffentlichung in den Mitteilungen für Mitglieder des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. und der Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht geplant sind.

Wir freuen uns erneut auf eine ergiebige Tagung mit hochinteressanten Beiträgen und spannenden Diskussionen. Das Vorwort soll nicht enden, ohne Herrn Rechtsanwalt Walther Behrens, Hamburg, als Initiator und Motor der Arbeitsgruppe EIAS für sein großartiges Engagement zu danken, das die Vielzahl erfolgreicher Tagungen ganz wesentlich geprägt hat.