Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Herausforderung für das Arbeits- und Sozialrecht 

 

ein vergleichender Blick nach Deutschland, Frankreich und Norwegen 

 

 

Kurzbericht

Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg, und Rechtsanwalt Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg (erschienen in NZA-Beilage 2014, 49 ff.).

Beruf und Familie zu vereinbaren, fordert vor allem die Familien selbst heraus. Neben den gesellschaftlichen Diskurs über zeitgemäße Rollenbilder treten manifeste wirtschaftliche Notwendigkeiten. Auch für gut ausgebildete Mittelschichten sind steigende Lebenshaltungskosten in den Ballungsräumen ein echtes Problem. Hinzu treten die Finanzierungslasten eines nur mühsam stabilisierten Finanzsystems und ein Generationenvertrag, dessen Ausgestaltung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zunehmend dysfunktional ist. Das Arbeits- und Sozialrecht kann viele der hier maßgeblichen Einflussfaktoren nicht verändern. Ebenso wenig kann es sich aber der Diskussion entziehen, an welcher Stelle mit seinen Mitteln geholfen werden kann, die Herausforderung, Beruf und Familie zu vereinbaren, anzunehmen.

Deutschland wird dabei landläufig eine Einengung des Blicks auf das herkömmliche Bild des Ehemannes als Versorger der Familie zugeschrieben. Hingegen verbindet man mit Frankreich einen größeren Fortschritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Frau. Skandinaviern räumt man gern die besondere Bereitschaft ein, die praktischen Notwendigkeiten des Familienlebens in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens ernst zu nehmen. So liegt es nahe, durch einen Vergleich der Lösungsansätze in Deutschland, Frankreich und Norwegen zu überprüfen, wie weit die rechtlichen Ansätze, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, tatsächlich auseinanderliegen.

Im Rahmen der 12. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) am 14. und 15.2.‌2014 in Hamburg wurde die Thematik daher nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch im Vergleich mit Frankreich und Norwegen betrachtet. Dies geschah erstmals unter dem neuen rechtlichen wie tatsächlichen Dach, das die Arbeitsgruppe EIAS als Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. gefunden hat.

Die Tagungsleitung lag dabei in den Händen von Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a. D., vormals Vorsitzender Richter am BAG. Die Moderation übernahmen Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Mannheim/Schwerin, Prof. Dr. Anja Schlewing, Richterin am BAG, und Nicola Behrend, Richterin am BSG.

Diese Beilage (Anm: NZA-Beilage 2014, 49ff.) enthält die vorgelegten Tagungsbeiträge.

Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts beleuchtet Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln, die Problematik. Die sozialrechtliche Dimension in Deutschland zeigt der Beitrag von Frau Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des LSG Schleswig, auf. Die Lösungsansätze des französischen Arbeits- und Sozialrechts entwickelt Herr Dr. Patrick Remy, Maître de conférences Université, Paris I (Panthéon-Sorbonne). Jeder gesellschaftspolitisch kontroversen Diskussion tun zudem sozialwissenschaftliche Fakten gut. Die entsprechende Fundierung liefert der Beitrag von Frau Dr. Christina Boll, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut. Da das Recht auch in anderen Bereichen nicht stillsteht, wird diese Beilage abgerundet durch eine tour d´horizon von Herrn Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg, zur Entwicklung der Rechtsprechung im Europäischen Arbeits- und Sozialrecht in den Jahren 2012 und 2013.

Die Tagung selbst wurde ergänzt durch Praxisberichte, und zwar zunächst zur Rechtslage in Norwegen durch Herrn Rechtsanwalt Henrik Munthe, Næringslivets Hovedorganisasjon (NHO), Oslo. Über Lösungen in der Unternehmenspraxis am Beispiel der Airbus Operations-GmbH informierte Herr Rüdiger Lütjen, Vorsitzender des Konzernbetriebsrates und Europäischen Betriebsrates der EADS, München. Die Tagung schloss mit einer Diskussion mit Podium und Plenum. Dort nahmen unter Moderation von Harald Schliemann, Herr Eike Richter, Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Jean Abel, Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin, und Frau Christina Ramb, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, die Perspektiven der neuen Bundesregierung in den Blick. Ihnen sei wie allen Mitwirkenden und Teilnehmern für die fundierten und pointierten Beiträge gedankt, die durchgehend eine das Zeitmanagement der Tagungsleitung in bestem Sinne herausfordernde Diskussion ausgelöst haben.

Der Beirat dankt außerdem ausdrücklich dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e. V., der Industriegewerkschaft Metall, Nordmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie e. V. sowie last but not least der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht für die freundliche Unterstützung.

Impressionen